1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Beratungs-, Planungs-, Projekt-, Schulungs- und sonstigen IT-Dienstleistungen der IT-Diplomaten GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Statements of Work (SoW), Leistungsbeschreibungen, Projektaufträge oder Serviceverträge haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Planungs-, Architektur-, Projektmanagement-, Schulungs- sowie sonstige IT-Dienstleistungen.
2.2 Art, Umfang und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Statement of Work, Projektauftrag oder Servicevertrag.
2.3 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der Auftragnehmer keinen werkvertraglichen Erfolg, sondern die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen nach anerkannten fachlichen Standards.
2.4 Empfehlungen, Konzepte, Architekturen, Planungen und Handlungsempfehlungen stellen fachliche Beratungsleistungen dar und begründen keine Garantie für einen bestimmten technischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Erfolg.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Ansprechpartner und technischen Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
3.2 Verzögerungen, Mehraufwände oder Einschränkungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
3.3 Entstehende Wartezeiten, Projektunterbrechungen oder zusätzliche Aufwände können nach den vereinbarten Vergütungssätzen gesondert berechnet werden.
3.4 Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen.
4. Angebote und Vertragsschluss
4.1 Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4.2 Ein Vertrag kommt durch schriftliche Beauftragung, Gegenzeichnung eines Angebots, elektronische Signatur oder durch ausdrückliche Annahme des Angebots in Textform zustande.
4.3 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Abstimmung zwischen den Parteien und können zu Anpassungen von Aufwand, Vergütung oder Projektlaufzeiten führen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Vergütungen.
5.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
5.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
5.5 Hardware, Softwarelizenzen, Cloud-Subscriptions oder Fremdleistungen können vor Bereitstellung vollständig in Rechnung gestellt werden.
5.6 Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
6. Reisekosten, Auslagen und Terminabsagen
6.1 Notwendige Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und Nebenkosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6.2 Fahrten mit dem PKW können mit 0,70 € pro gefahrenem Kilometer berechnet werden.
6.3 Terminverschiebungen und Terminabsagen
Der Auftragnehmer reserviert vereinbarte Termine exklusiv für den Auftraggeber.
Terminabsagen oder Terminverschiebungen sind bis spätestens zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
Erfolgt die Absage oder Verschiebung erst einen Werktag vor dem vereinbarten Termin oder später, ist der Auftragnehmer berechtigt, 50 % des für den Termin vorgesehenen Aufwands in Rechnung zu stellen.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Von dieser Regelung ausgenommen sind Fälle höherer Gewalt oder sonstige außergewöhnliche Umstände, die außerhalb des Einflussbereiches des Auftraggebers liegen.
7. Leistungsänderungen
7.1 Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs können jederzeit schriftlich oder in Textform vereinbart werden.
7.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Auswirkungen auf Aufwand, Vergütung, Termine und Ressourcen neu zu bewerten.
7.3 Bis zur Einigung über die Auswirkungen kann die Bearbeitung der betroffenen Leistungen ausgesetzt werden.
8. Termine und Fristen
8.1 Vereinbarte Termine und Projektpläne gelten grundsätzlich als Planungswerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
8.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Lieferengpässen, Herstelleränderungen oder sonstiger Umstände außerhalb des Einflussbereiches des Auftragnehmers verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
9. Hersteller- und Drittanbieterabhängigkeiten
9.1 Empfehlungen, Konzepte und Architekturen basieren auf den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen und Funktionen der jeweiligen Hersteller und Drittanbieter.
9.2 Änderungen von Produkten, Funktionen, Lizenzmodellen, Cloud-Diensten, Schnittstellen, technischen Möglichkeiten oder regulatorischen Anforderungen können Anpassungen von Konzepten, Planungen oder Implementierungen erforderlich machen.
9.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass Hersteller oder Drittanbieter Produkte, Funktionen oder Dienstleistungen dauerhaft unverändert bereitstellen.
10. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
10.1 Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Architekturen, Dokumentationen, Präsentationen, Diagramme, Schulungsunterlagen, Skripte, Vorlagen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10.2 Nach vollständiger Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene betriebliche Zwecke.
10.3 Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vermarktung oder kommerzielle Nutzung durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
10.4 Allgemeine Methoden, Vorgehensweisen, Templates, Frameworks, Best Practices und Know-how des Auftragnehmers verbleiben unabhängig vom Projekt beim Auftragnehmer.
11. Vertraulichkeit
11.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich für die Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu verwenden.
11.2 Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
11.3 Bestehende Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA) gehen diesen Regelungen vor.
12. Haftung
12.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
12.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
12.3 Die Haftung ist je Schadensfall auf die Höhe der jeweiligen Auftragssumme, maximal jedoch auf 50.000 Euro begrenzt.
12.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen, Produktionsausfälle, ausgebliebene Einsparungen oder Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
12.5 Der Auftragnehmer haftet nicht für Entscheidungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Auftraggebers, die auf Empfehlungen oder Beratungsergebnissen beruhen.
12.6 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
13. Keine Arbeitnehmerüberlassung
13.1 Der Auftragnehmer erbringt sämtliche Leistungen eigenverantwortlich, selbstständig und organisatorisch unabhängig.
13.2 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers fachliche oder organisatorische Weisungen zu erteilen.
13.3 Die Parteien sind sich darüber einig, dass keine Arbeitnehmerüberlassung und kein arbeitnehmerähnliches Beschäftigungsverhältnis beabsichtigt oder begründet wird.
14. Referenznennung
14.1 Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nach erfolgreichem Projektabschluss als Referenz nennen, sofern der Auftraggeber dies genehmigt.
14.2 Vertrauliche Informationen, Projektinhalte, technische Details oder geschützte Informationen werden hierbei nicht veröffentlicht.
15. Höhere Gewalt
15.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist.
15.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Streiks, Krieg, Terrorismus, Ausfälle von Telekommunikations- oder Cloud-Infrastrukturen sowie vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der IT-Diplomaten GmbH.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
16.4 Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.